Gutachten und Beraten

I. Bauherren, Auftraggeber:
Müssen Sie zu viel oder trotz Fehler
und Versäumnisse anderer bezahlen?
Haben Sie nicht das Bestellte, sondern etwas Anderes bekommen?

II. Auftragnehmer:
Bekommen Sie Ihren Werklohn nicht, werden Ihnen für angebliche Fehler Abzüge gemacht oder müssen Sie Kosten aus unverschuldeten Bauzeitverlängerungen selbst tragen?

Wir helfen und beraten aus technischer Sicht bei Ab-wehr unberechtigter oder Durchsetzung berechtigter Forderungen, insbesondere bei solchen zu Ansprüchen aus gestörter Bauzeit!

Der Auftragnehmer baut fehlerhaft, hält Termine nicht ein, verlangt unberechtigte Vergütung!

Der Auftraggeber zahlt berechtigte Geldforderungen nicht, besonders die aus geänderten Leistungen und/oder verlängerter Bauzeit oder die durch die vertragswidrigen Anordnungen entstandenen.
Dann müssen Sie versuchen, Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen oder sich gegen unberechtigte zur Wehr setzen.
Dabei können wir Ihnen helfen. Wir können die technischen Sachverhalte und Argumente für Ihren Anwalt aufbereiten.

Durchsetzen berechtigter, Abwehr unberechtigter Ansprüche!
Prozesse werden gewonnen oder verloren über das Gutachten des Gerichtssachverständigen. Ein gewonnenes Gutachten ist ein gewonnener Prozess, ein verlorenes ein verlorener Prozess. Aber Sie sind nicht hilflos, Sie haben Einfluss, Sie können das Gutachten in Ihrem Sinne beeinflussen! Einfluss auf das Ergebnis des Gutachtens hat man über die "Arbeitsanweisung", die Beweisfragen im Beweisbeschluss an den Sachverständigen. Das sind die Fragen, die das Gericht dem Sachverständigen stellt. Das geht am Anfang einfach über die Beweisbehauptungen, dazu müssen Sie Ihrem Anwalt rechtzeitig die richtige „Munition“ liefern, nur dann kann er mit Aussicht auf Erfolg für Sie arbeiten.
Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und helfen konkret.

Stellt man die Fragen richtig, bekommt man mit hoher Wahrscheinlichkeit die erwartete (richtige) Antwort, stellt man sie falsch oder gar nicht, erhält man regelmäßig unerwartete, nachteilige Antworten, man unterliegt und muss bezahlen. Warum verliert man, weil man hofft, Anwalt, Gericht oder Sachverständiger werden die „Wahrheit“ finden, das ist falsch. Es geht nicht um Wahrheit, es geht um Sachverhalte und deren Folgen. Man muss den technischen Sachverhalt selbst aufbereiten oder aufbereiten lassen. Nur dann können Anwalt, Gericht und Sachverständige damit sachgerecht umgehen, nur dann kann und wird der Gerichtssachverständige ein "vorteilhaftes" Gutachten erstatten.

Wer gute Beweisbehauptungen, Beweisfragen oder die Beweisbehauptungen in seinem Sinne formulieren kann, hat viel gewonnen. Wer meint, das wäre die Aufgabe des  Anwalts, des Gerichts oder des Sachverständigen, der denkt falsch. Wer falsch denkt, verliert.
So wie Sie das Recht nicht beherrschen (weil das nicht Ihr Job ist), kann Ihr Anwalt die technischen Sachverhalte, Beweisbehauptungen und Beweisfragen nicht beherrschen, das ist nicht seine Aufgabe, sondern Ihre.

Beim Formulieren der Beweisthemen, der Fragen an den Sachverständigen, helfen wir Ihnen. Nutzen Sie unsere Erfahrung, auch Rechtsanwälte schätzen unsere Zuarbeit. Wir bereiten die technischen Sachverhalte auf, für Sie und Ihren Anwalt, erklären Hintergründe und formulieren Behauptungen und Fragen. Damit gewinnen Sie Einfluss auf das Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Wir arbeiten eng mit Ihrem Anwalt zusammen, weil er es ist, der mit dieser „Munition schießen" muss. Viele haben das schon erfolgreich erlebt, ihre Auseinandersetzungen gewonnen oder zumindest die Verluste begrenzt.
Je früher Sie uns einschalten, desto besser sind Ihre Chancen.
Die Mühe lohnt sich. Wahren Sie Ihre Chancen, nutzen Sie unsere Erfahrung. Besonders geeignet ist diese Technik am Anfang eines selbstständigen Beweisverfahrens, also dann, wenn noch kein offizielles Gerichtsverfahren läuft.

Gerichtsgutachten prüfen
Für Sie nachteilige Gerichtsgutachten können manchmal zu Ihren Gunsten nachgebessert werden, das ist zwar schwer aber oft möglich. Das Umpolen des nachteiligen Gutachtens, nicht der Angriff darauf oder gar auf den Sachverständigen, ist Ihre Chance, doch noch einigermaßen unbeschadet aus einem Verfahren herauszukommen. Das geht manchmal mit rechtlichen Instrumenten. Besser ist es, das Gericht (nicht den Sachverständigen) von den Fehlern des Gutachtens zu überzeugen, denn mangelnde Sachkunde des Gutachters ist kein Ablehnungsgrund, es geht aber oft mit technischen Sachvorträgen. Gelingt es den technischen Sachverhalt richtig darzustellen, fallen auch die rechtlichen Bewertungen günstiger aus, das Gericht kommt zu besseren Ergebnissen für Sie. Kämpfen Sie mit solchen unberechtigten Ansprüchen oder vorenthaltenen Forderungen? Wir helfen Ihnen,
schreiben Sie uns hier.

Technische Unterstützung für Rechtsanwälte
Ein falsches Gutachten zerstört Ihr juristisches Konzept!
Ihre Mandanten erwarten zu Recht juristischen Rat und Hilfe in Bausachen. Sie brauchen dazu technisches Wissen aus allen Sparten des Bauens: etwa Bautechnik, Physik, Konstruktion, Organisation, Logistik, Bauzeit usw. Haben Sie darauf keinen Zugriff, gibt es manchmal „böse“ Überraschungen. Sicher haben Sie schon erlebt, der Gerichtssachverständige zerstört mit seinen technischen Ausführungen Ihre guten juristischen Argumente, das Verfahren geht verloren. Der Mandant ist verärgert, das ist auch ein Verlust für Sie! Das muss nicht sein, wir unterstützen Sie mit dem nötigen technischen Wissen. Wir lassen uns ständig juristisch schulen, deswegen verstehen wir Ihre juristischen Probleme und berücksichtigen die bei der Darstellung des technischen Sachverhalts.
Als Rechtsanwalt müssen Sie sich wehren gegen falsche Gutachten, falsche Sachverhalte, falsche technische Argumente! Ihr Mandant erwartet, dass Sie das tun, aber wie, wenn er Ihnen einen unvollständigen oder fehlerhaften Sachverhalt liefert?
Brauchen Sie dabei technische Unterstützung? Wir untersuchen Sachverhalte, technische Argumente und angebliche Verzögerungen.
Schreiben Sie uns hier.

Gestörte Bauzeit aufbereitennach den Kriterien der maßgeblichen Rechtsprechung, etwa BGH 24.02.05 VII ZR 141/08 oder Thode in ZfBR 3/2004 S. 214 ff oder OLG Hamm vom 14.04.05 21 U 133/04
Forderungen aus tatsächlich oder angeblich gestörter Bauzeit oder aus Behinderungen durchzusetzen, ist fast unmöglich geworden. Das liegt daran, dass die Bau-betriebswissenschaft (aus welchen Gründen auch immer), die an sich nicht schwierige aber arbeitsaufwendige Darstellung solcher Abläufe extrem verwissenschaftlicht hat. Als Folge daraus hat die Rechtsprechung den Anspruch an die Darlegung und den Nachweis solcher Vorkommnisse extrem gesteigert. Das hatte nun zur Folge, dass gängige Methoden zur Ermittlung der Ansprüche aus Bauzeitverlängerung mittlerweile ungeeignet sind, so auch RA M. Steiner in IBR 2007/293.
Will man die richtigen Anspruchsgrundlagen ermitteln, auch die Höhe des vermeintlichen Anspruchs, muss man also andere Methoden und Werkzeuge benutzen. Als Erstes braucht man einen Vergleichsmaßstab, also das was die Parteien aus technischer Sicht einander schulden nach Art, Umfang, Zeit, Menge und Qualität. Der Vertragsfristenplan, der üblicherweise dafür verwendet wird, ist dazu ungeeignet. Hat man die Basis, kann man, zwar mit Mühe aber doch ausreichend exakt alle tatsächlich aufgetretenen Ereignisse und deren Folgen, auch die auslösenden Verantwortlichkeiten darstellen. Natürlich braucht man dazu eine einigermaßen ausreichende Dokumentation.
Mit dieser Methode gelingt es auch in schwierigen Fällen, zumindest Teile der Forderungen technisch so zu unterlegen, dass ein Verfahren halbwegs aussichtsreich geführt werden kann.
Gelingt das nicht, gibt es oft Alternativen. So kann man meist vertragsgerechte Anordnungen nutzen, um ver-tragsgerechte Ansprüche darzustellen und durchzusetzen, die oft sogar höher sind, als die aus vertragswidrigen Handlungen.
Auch das konnten wir schon oft zeigen.